Pro Hungen: Keine Notwendigkeit für Steueranhebung durch Abschaffung der Straßenbeiträge
Der neu gegründete Verein „Pro Hungen“, hervorgegangen aus der Bürgerinitiative zur Abschaffung der Straßenbeiträge, kritisiert die geplante Anhebung der Realsteuern in Hungen von 375 % auf mindestens 400 % (Grundsteuer A), 400 % auf mindestens 490 % (Grundsteuer B) und 400 % auf mindestens 460 % (Gewerbesteuer).
Die Argumentation, dass die Abschaffung der Straßenbeiträge eine Erhöhung der Realsteuern notwendig macht, ist sachlich nicht nachvollziehbar. Zum einen können Steuern nicht zweckgebunden erhoben werden
, so dass eine konkrete Projektzuordnung der Grundsteuer zu einer Straßensanierungen per se nicht möglich ist. Zum anderen waren die zur Gegenfinanzierung seitens der BI empfohlenen freien Mittel aus der wegfallenden Gewerbesteuerumlage (ca. 77.366 EUR), Zuwachs aus Schlüsselzuweisungen (ca. 207.343 EUR) sowie projektbasierte Fördermittel aus dem Starke Heimat Gesetz (ca. 295.000 EUR) sowie Einsparungen durch die um 3 % gesenkte Kreis- und Schulumlage (ca. 500.000 EUR) nach bisherigen Berechnungen mehr als ausreichend, um die fehlenden Einnahmen durch Straßenbeiträge – zumal seither Verwaltungskosten eingespart werden - auszugleichen. In einem Interview mit der Hessenschau teilte Bürgermeister Wengorsch überdies mit, dass der jährliche Gewinn von ca. 300.000 EUR aus Solarpark ebenfalls mitgeholfen habe, die Straßenbeiträge abzuschaffen. Wenn also diese Mehreinnahmen gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung von insgesamt über 1,3 Millionen EUR nicht ausreichend für die Abschaffung der Straßenbeiträge gewesen sein sollen, dann bittet Pro Hungen die Stadtverwaltung um eine detaillierte Modellrechnung, aus derer sich diese Aussage belegen lässt.
Wenn stattdessen aber die anderen Haushaltspositionen wie zum Beispiel die Erhöhung der Lohnkosten um erneut 405.000 EUR auf nunmehr über 7,5 Millionen EUR oder die Abschreibungen in Höhe von 1,67 Millionen EUR einen ausgeglichenen Haushalt verhindern und daher die Anhebung der Realsteuern nach Meinung der Verwaltung notwendig machen, sollte das auch klar kommuniziert werden. Aber auch dann sprechen die Argumente, u.a. auch vom Hungener Gewerbeverein, klar gegen eine Steuererhöhung.
In den 2018 geführten Gesprächen hat Bürgermeister Wengorsch stets mehrere Nachteile bei der Erhöhung der Grundsteuer angeführt und vor einer „Steuererhöhungsspirale“ gewarnt, da durch die Steuererhöhung die städtischen Einnahmen steigen, dadurch eine höhere Kreis- und Schulumlage gezahlt werden muss und im Gegenzug die Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich sinken. Dies würde in den Folgejahren weitere Steueranhebungen notwendig machen. Daher das damalige Fazit als Zitat vom 31. Januar 2019: "So kriegt man keine vernünftige Finanzierung hin.“
Es ist insgesamt fraglich, welcher Betrag von den durch die Steuererhöhung geplanten Mehreinnahmen von 826.700 EUR nach Abzug der Kreis-/Schulumlage und reduzierten KFA Zahlungen überhaupt im Hungener Haushalt verbleiben würde? Auch hier bittet Pro Hungen um eine detaillierte Modellrechnung. Denn auch eine kurzfristige Steuererhöhung führt wohl dazu, dass die Schlüsselzuweisungen in 2021 erneut niedriger ausfallen und das Problem einer ernsthaften Haushaltskonsolidierung nur aufgeschoben würde – auf dem Rücken der Grundstückseigentümer, Mieter und Gewerbetreibenden in Hungen.
Daher bleibt nur die Hoffnung, dass die von Bürgermeister Wengorsch geforderte „offene und faire Auseinandersetzung mit dem Haushaltswerk 2020“ innerhalb der Fraktionen stattgefunden hat. Pro Hungen appelliert an die Stadtverordneten, den angekündigten massiven Steuererhöhungen in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 06. Februar nicht zuzustimmen.